UlrikeF

Entlassung des Testamentsvollstreckers, § 2227 Abs. 1 BGB

Entlassung des Testamentsvollstreckers, § 2227 Abs. 1 BGB

Gem. § 2227 BGB kann das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung entlassen. Hierfür muss ein wichtiger Grund i.S. des Gesetzes vorliegen.

Zugewinngemeinschaft & Zugewinnausgleich

Zugewinngemeinschaft & Zugewinnausgleich

Familienrecht – Grundsätzlich endet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten (§ 1371 BGB). Oder z.B. bei der Beendigung des Güterstandes durch einen Vertrag oder durch Ehescheidung.

Was ist eine „böswillige Schenkung“? Achtung: Beitrag "geborgt":

Verjährung von Pflichtteilsansprüchen & Bestimmtheit des Mahnantrags

Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Hierbei thematisierte das OLG München nicht nur die Anforderungen an die Formulierung eines Mahnantrags zur Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, sondern auch die Bedeutung der Einrede der Verjährung.

Scroll to Top