Familienrecht

Zugewinngemeinschaft & Zugewinnausgleich

Zugewinngemeinschaft & Zugewinnausgleich

Familienrecht – Grundsätzlich endet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten (§ 1371 BGB). Oder z.B. bei der Beendigung des Güterstandes durch einen Vertrag oder durch Ehescheidung.

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