Erbrecht – unsere besondere Kompetenz
Als Fachanwält*innen für Erbrecht beraten und vertreten wir in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Hannover unsere Mandant*innen zu allen Fragen rund um das Erbrecht.
Dabei helfen wir Ihnen bei der optimalen Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht, Ihrer Patient*innenverfügung oder Ihrer Verfügung von Todes wegen – gleich ob Testament oder eine andere erbrechtliche Vereinbarung.
Wir beraten Sie, wenn es darum geht, Ihr Familienunternehmen für die Zukunft abzusichern und Nachfolgeregelungen zu vereinbaren, die sowohl Ihren, als auch den Interessen des Unternehmens und der Erben gerecht werden.
Kompetente Beratung und Unterstützung bieten wir Ihnen darüber hinaus zu allen Aspekten der gesetzlichen Erbfolge, zu Pflichtteilsansprüchen – auch bei besonderen Familienkonstellationen, Erbschaftssteuern, Erbengemeinschaften, Vor- und Nacherbschaften, Schenkungen zu Lebzeiten – auch in Bezug auf Schenkungssteuern oder Ausgleichspflichten. Besondere Sorgfalt erfordert auch die Beschäftigung mit den Themen Bestattungsvorsorge oder dem Behinderten- oder Bedürftigentestament.
Auf Wunsch steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Torsten Bruns auch als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V., zur Seite – damit Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.
Und selbstverständlich unterstützen wir Sie, wenn es im Verhältnis Testamentsvollstreckung und Erb*innen, bzw. Vermächtnisnehmer*innen, oder bei Pflichtteilsansprüchen Schwierigkeiten gibt.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche: als Alleinerbin oder Alleinerbe, als Miterbin oder Miterbe oder auch als Pflichtteilsberechtigte*r.