Familienrecht

Familienrecht – mit Umsicht

Wir sind davon überzeugt, dass eine Spezialisierung auf das Erbrecht und das Familienrecht hier in unserer Kanzlei in Hannover das Beste zum Wohl unserer Mandant*innen ist.

Die Konzentration unserer Tätigkeit auf die besonderen Herausforderungen des Scheidungsprozesses, in Bezug auf den Trennung- und Ehegattenunterhalt beim Zugewinnausgleich oder der Ehescheidung ermöglicht uns eine umfassende individuelle Begleitung unserer Klient*innen. Natürlich widmen wir uns auch Fragen zum nachehelichen Unterhalt, dem Versorgungsausgleich der ehelichen Vermögensauseinandersetzung und zur testamentarischen Vermögensorge nach der Scheidung.

Unsere konsequente Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung im Familienrecht, ermöglicht es uns, Ihnen eine außerordentlich hohe Beratungsqualität anbieten zu können. Dabei verpflichten wir uns selbst, die Fortbildungsanforderungen, die die Fachanwaltsordnung (FAO) an uns stellt, freiwillig zu übertreffen. Damit können wir im Erbrecht und im Familienrecht gewährleisten, dass wir immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Lehre sind. Aus diesem Grund sind wir auch berechtigt, das Qualitätssiegel der Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch Fortbildung“ zu führen.

Rechtsanwalt Torsten Bruns ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht.

Vertrauensvoll und kompetent.

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