Für den Notfall: von der Hinterlegung der Vorsorgevollmacht bis zur Notfall-ID

Für den Notfall: von der Hinterlegung der Vorsorgevollmacht bis zur Notfall-ID

Für den Notfall: von der Hinterlegung der Vorsorgevollmacht bis zur Notfall-ID

Grundsätzlich gilt: Für den Notfall vorsorgen!

Den meisten Erwachsenen ist der Ausdruck „Kreuzchenvollmacht“ ein Begriff. Es ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine vorgedruckte oder vorgefertigte Vorsorgevollmacht, bei der  die Bereiche, die von der Vollmacht umfasst sein sollen, einfach angekreuzt werden.

Natürlich sind Vorsorgevollmachten auch individualisierbar oder vollständig eigenhändig aufstellbar. Hierbei unterstützt auch der Notar.

Rechtsgültig sind alle Varianten, solange der Vollmachtgeber bei der Ausfertigung zumindest partiell geschäftsfähig war. Das bedeutet, ihm muss die Rechtswirkung seiner Vorsorgevollmacht bewusst sein.

In medizinischen Dingen ist es sinnvoll, die Vorsorgevollmacht (Bestimmung der/des Bevollmächtigten) mit einer Patientenverfügung (Anweisungen an medizinisches Personal, Ersthelfer und den Bevollmächtigten) zu kombinieren.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass die eigenen Notfallinformationen im schlimmsten Fall auch abrufbar sind.

  1. Sie können die Unterlagen stets bei sich tragen.
  2. Sie können die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung gegen eine Gebühr auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Dieses muss das Betreuungsgericht gem. § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB abfragen, ehe es einen Betreuer bestellt.
  3. Und natürlich gibt es diverse Apps für Smartphones, in denen die eigenen Notfallinformationen hinterlegt werden können. Dabei können nicht nur eine Patientenverfügung, sondern auch medizinische Daten, Allergien und andere Hintergrundinformationen gespeichert werden. Wichtig ist hierbei allerdings, darauf zu achten, dass Ersthelfer und Rettungssanitäter – auch ohne das Handy zu entsperren – auf die Daten zugreifen können.
  4. Eine weitere Möglichkeit bieten Notfall-ID Armbänder: Sie tragen dann ein kleines Armband, auf dessen Rückseite sich ein QR-Code befindet. Wird dieser z.B. vom Rettungsdienst gescannt, kann dieser direkt auf alle zuvor hinterlegten Notfall- und Patientendaten oder die etwaige Patientenverfügungen zugreifen. Besonders bei dementen Personen, Kindern oder falls nicht stets ein aufgeladenes Smartphone mitgeführt wird, ist dieses Armband eine sehr gute Alternativlösung für den Notfall.

©AdobeStock: Beitragsbild: Andrii Yalanskyi

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