Kein Anspruch auf privates Nachlassverzeichnis
Es besteht kein Anspruch auf ein privates Nachlassverzeichnis bei vorhandener Verurteilung zur Auskunft durch ein notarielles Nachlassverzeichnis.
Ein Pflichtteilberechtigter hat keinen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses durch ein privates Nachlassverzeichnis, wenn der Erbe bereits verurteilt ist, diese Auskunft durch ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erteilen. Ein privates Nachlassverzeichnis hat keine höhere Richtigkeitsgewähr gegenüber dem notariellen Nachlassverzeichnis.
Quelle: OLG Celle, Urteil vom 17.03.2022, 6 U 67/21
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