Notarielles Testament – dennoch Nachweis der Erbfolge erforderlich

Notarielles Testament – dennoch Nachweis der Erbfolge erforderlich

Notarielles Testament – dennoch Nachweis der Erbfolge erforderlich

Das Grundbuchamt Celle fodert, auch bei notariellem, gemeinschaftlichen Testament, den Nachweis der Erbfolge durch Erbschein – alternativ durch eidesstattliche Versicherung vor dem Notar, dass der Pflichtteil nach dem Erbfall des ersten Elternteils nicht geltend gemacht wurde.

Stichwort: #Pflichtteilsstrafklausel

Die Pflichtteilsstrafklausel besagt: Macht ein Kind nach dem ersten Erbfall den Pflichtteil geltend, erhält es auch nach dem zweiten Erbfall nur den Pflichtteil.

Erklärung: Typischerweise setzen sich die Eltern bei einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem zweiten Erbfall (Tod des zweiten Ehepartners/Elternteils) sind die Kinder Schlusserben. D.h. hat ein Kind bereits nach dem ersten Erbfall den Pflichtteil geltend gemacht, erhält es auch nach dem zweiten Erbfall nur den Pflichtteil, wird also im Sinne des Testaments quasi enterbt.

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