Der Auskunftsanspruch nach Ausschlagung des Erbteils
Ist ein Pflichtteilsberechtigter, der seinen Erbteil bereits ausgeschlagen und seinen Pflichtteilsanspruch abgetreten hat, berechtigt einen Auskunftsanspruch zu erheben?
Ist ein Pflichtteilsberechtigter, der seinen Erbteil bereits ausgeschlagen und seinen Pflichtteilsanspruch abgetreten hat, berechtigt einen Auskunftsanspruch zu erheben?
Entscheidung des BGH: Die Entscheidung über eine Erbausschlagung kann allein und ausschließlich durch den Erben persönlich erfolgen.