Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten
Die Grabpflegekosten sind keine Beerdigungskosten i.S.d. § 1968 BGB und sind bei der Berechnung des Pflichtteils- bzw. Zusatzpflichtteilsanspruchs nicht zu berücksichtigen.
Die Grabpflegekosten sind keine Beerdigungskosten i.S.d. § 1968 BGB und sind bei der Berechnung des Pflichtteils- bzw. Zusatzpflichtteilsanspruchs nicht zu berücksichtigen.