Der letzte gewöhnliche Aufenthalt bei „Mallorca Rentnern“ und „Demenztourismus“
Die Auswahl des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Testament ist entscheidend für das anwendbare Erbrecht. Bei ungeklärten Aspekten wie Betreuung oder „Demenztourismus“ können Probleme auftreten. Die Rechtswahl im Testament ist daher wichtig.