Die aufgelöste Erbengemeinschaft
Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist unumkehrbar, sie kann nicht wieder aufleben.
Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist unumkehrbar, sie kann nicht wieder aufleben.
Erbrecht: Rücktritt vom Erbvertrag & Widerruf eines gemeinschaftlichen Testamentes gegenüber Geschäftsunfähigen durch Zugang an den durch Vorsorgevollmacht gewillkürten Vertreter – Entscheidung des Familiensenates des BGH XII ZB 450/20, ErbR 2021, 410