Unwirksamkeit der Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrechts

Unwirksamkeit der Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrechts

Unwirksamkeit der Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrechts

Wenn ein*e Erblasser*in in einem Testament einer pflichtteilsberechtigten Person den Pflichtteil entzieht, kann letztere gegen diesen Entzug keine Feststellungsklage dahingehend erheben, dass festgestellt wird, dass das Pflichtteilsrecht nicht wirksam entzogen wurde. Die Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrechts ist demnach unwirksam.

Das OLG Celle erklärt hierzu, dass für eine solche Frage das Rechtsschutzinteresse fehlt. Die/der Pflichtteilsberechtigte hat vielmehr die Möglichkeit, Ansprüche durch eine übliche Pflichtteils(stufen-)klage geltend zu machen. Im Rahmen dieser Leistungsklage ist dann inzident über die Frage der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung zu entscheiden.

Die Frage der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung ist eine bloße Vorfrage für das Pflichtteilsrecht gegenüber der Erbin /dem Erben, und damit nicht eigenständig einklagbar.

Quelle: OLG Celle, Urteil vom 17.03.2022, 6 U 63/21

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