Die Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod der Mutter
Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung nach ihrem Tod ist nicht mehr erforderlich. Die Zustimmung des Kindes oder des gesetzlichen Vertreters genügt.
Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung nach ihrem Tod ist nicht mehr erforderlich. Die Zustimmung des Kindes oder des gesetzlichen Vertreters genügt.