Das Nottestament – was ist das und worauf ist zu achten?
Das Nottestament nach § 2250 BGB wird auch „Dreizeugentestament“ genannt – das verrät bereits einiges über diese Testamentsform.
Das Nottestament nach § 2250 BGB wird auch „Dreizeugentestament“ genannt – das verrät bereits einiges über diese Testamentsform.
Erbrecht: Rücktritt vom Erbvertrag & Widerruf eines gemeinschaftlichen Testamentes gegenüber Geschäftsunfähigen durch Zugang an den durch Vorsorgevollmacht gewillkürten Vertreter – Entscheidung des Familiensenates des BGH XII ZB 450/20, ErbR 2021, 410